Fragen, die sich um den Datenschutz und Urheberrecht in der Nutzung von ChatGPT und co. drehen, werden sich schon viele gestellt haben. Deshalb geben wir einen Überblick in die derzeit geltenden Regeln!

Was sind die derzeitigen rechtlichen Bestimmungen?

Die kurze Antwort auf diese Frage ist, dass noch kein Land der Welt ein spezifisches Gesetz hat, das die Nutzung von generativer KI final regelt. In Deutschland greifen jedoch auch bei der Nutzung generativer KI Gesetze wie das Urheberrecht, der Datenschutz inklusive DSGVO, das Strafgesetzbuch und natürlich das Grundgesetz. 2018 wurde von der Bundesregierung eine Strategie für künstliche Intelligenz beschlossen, die Deutschland in Forschung, Entwicklung und Anwendung als Standort stärken und nach vorne bringen soll. Auf Europaebene gibt es den EU Ai Act, der 2021 von der EU-Kommission vorgelegt wurde. Dieser soll die Nutzung von Künstlicher Intelligenz Europaweit einheitlich regeln, befindet sich aber noch in Prüfung. Es lässt sich also sagen, dass die technische Entwicklung der Gesetzgebung weit voraus ist.

Datenschutz

In Deutschland gilt: personenbezogene Daten müssen DSGVO konform bearbeitet werden. Die Datenschutzrechtliche Verantwortung liegt bei einem selbst, denn Daten, die in eine KI eingespeist werden, müssen folglich auf dem Server des Anbieters verarbeitet werden. Dieser kann aber unmöglich kontrollieren, was man in die KI eingibt. Deshalb agiert er nur als Auftragsverarbeiter, der Daten im Auftrag von den Nutzenden verarbeitet.

Wie sieht es bei Chat GPT aus?

opt out Möglichkeit für Unternehmen: Prompts, Ergebnisse, hochgeladene oder generierte Bilder können von OpenAI, spezifisch ChatGPT und DALL·E, für das Training gespeichert werden und für die Verbesserung der KI verwendet werden. Wenn man ChatGPT für die Arbeit benutzt, sollte man dies am besten verhindern, wenn man nicht will, dass sensible Daten gespeichert werden. OpenAi bietet hierfür eine Opt-Out Funktion an. So kann man der Speicherung widersprechen. Die Entsprechende Anfrage findet man unter Company -> Security (FAQ). Dazu muss die Organization ID sowie die zum Account zugehörige E-Mail Adresse angegeben werden.

Löschung von Daten? OpenAi bietet ebenfalls die Löschung von Inhalten an. Dazu muss man eine Löschungsanfrage ausfüllen.

Auch wenn Prompts besser sind, je mehr Kontextualisierung eingebaut wird, sollte man sich genau überlegen, welche Daten man preisgibt. Personenbezogene Daten oder sensible Firmendaten sollte man auf keinen Fall angeben. Möchte man dies dennoch tun, sollte man auf Bing Chat Enterprise umsteigen. Diese Generative KI wurde speziell für das Arbeitsleben entwickelt und speichert keinerlei Daten.

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Urheberrecht

Interessant wird die Betrachtung des Urheberrechts. Viele haben sich sicherlich schon Fragen gestellt, ob generierte Werke einer KI urheberrechtlich geschützt sind, wer überhaupt der Urheber ist, ob KI’s Urheberrechtsverletzungen begehen können und ob man das herausfinden kann.

Der Urheber ist rechtlich gesehen der Schöpfer eines Werkes. Generative KI jedoch kreiert die Werke mit Hilfe des Inputs beziehungsweise eines Prompts. Bedeutet das, die KI ist der Urheber, da sie das Werk erstellt? Die KI kann nicht als Schöpfer angesehen werden, denn sie ist kein Rechtssubjekt und hat keine Persönlichkeit oder Gefühle. Folglich kann sie auch nicht die Rechte und Pflichten eines Urhebers ausüben. Wie geht man also damit um? Ohne den menschlichen Input hätte die KI nichts geschaffen und würde es eigenständig auch nicht tun, der Mensch jedoch wäre in der Lage dazu, hätte bei alleiniger Anstrengung wahrscheinlich jedoch ein anderes Ergebnis. Wer ist also der Urheber? Dazu gibt es drei Ansätze:

Der Entwickler/ das Team, der die KI programmiert und trainiert hat: diese Rolle hat maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis, jedoch hätte der Entwickler oder das Entwicklerteam die KI spezifisch für die Erstellung eines bestimmten Werks programmiert müssen. Dies ist nicht der Fall.

Die Person, welche die KI bedient, mit dem Ziel auf ein bestimmtes Outcome:  diese gibt zwar die Anweisungen, hat danach aber keine Kontrolle auf das Ergebnis.

Niemand gilt als Urheber, da es sich um eine maschinelle Leistung handelt: das würde bedeuten, das Werk ist gemeinfrei und kann von jedem beliebig verwendet werden.

Wer letztendlich als Urheber angesehen wird, ist also eine komplizierte Frage. Es gibt dazu noch keine Rechtsprechung, daher sollte man vorsichtig mit dem Veröffentlichen von Outputs sein.

Gilt die KI als Auftragsverarbeiter?

Die KI kann zwar nicht als Urheber gelten, jedoch als Auftragsverarbeiter. Dies ist der Fall, wenn sie im Auftrag eines anderen Daten verarbeitet. Der Anbieter verarbeitet die Daten der Kunden auf seinem Server. Der Anbieter muss sich hier an Datenschutzvorschriften halten und die Daten nur für den vereinbarten Zweck verwenden.

Jetzt fragt man sich vielleicht, ob eine KI Daten oder Werke verwendet, die bereits urheberrechtlich geschützt sind, beispielsweise im Training, wo eine große Menge an Daten benötigt werden. Damit die KI in allen möglichen Bereichen Wissen aufbauen kann, wird für das Training eine große Menge an Daten benötigt, die auch schon bereits urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik, Texte oder Bilder enthalten kann. Werden diese Daten ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Hier gelten jedoch auch Ausnahmen, in denen geschütztes Material für bestimmte Zwecke verwendet werden darf, zum Beispiel wenn man dies aus nicht kommerziellen Zwecken tut.

Was, wenn Urheberrechtsverletzungen begangen werden?

Da die KI als ein Auftragsverarbeiter gilt, ist derjenige haftbar, der den Auftrag erteilt. Einfach gesagt der Nutzende. Man sollte also aufpassen und Ergebnisse dahingehend kontrollieren, dass sie nicht zu ähnlich zu bereits veröffentlichten Werken sind, wenn man sie veröffentlichen möchte.

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