Mittels der bereits vorgestellten Klassifizierung von Datenbeständen versetzt Office 365 Sie zum Beispiel auch in die Lage, Nutzern auf eine lesbare Art Zugang zu den bei Ihnen gespeicherten Daten zu gewähren. Damit werden Sie mit Office 365 nach einiger Einarbeitung auch der Pflicht, Betroffenen Auskunft über die jeweiligen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewähren, gerecht. (Art. 12 Abs. 1). Der Export kann dann mit nur einem Klick erfolgen und verwendet natürlich auch ein für Laien lesbares Format (Art. 20 Abs. 1).

Auch an dieser Stelle wird wiederrum deutlich, wie eng Sicherheit und Datenschutz verbunden sind. Wir hoffen, dass wir Ihnen in dieser Reihe einen Überblick verschaffen konnten, wie Sie mit Office 365 datenschutzkonform arbeiten. Natürlich kann auch in einer Reihe aus Blogeinträgen nicht auf die Gesamtheit der Möglichkeiten eingegangen werden.

Mit diesem Beitrag kommt unsere Serie über die Umsetzung der DSGVO zu ihrem Ende.


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